Jugendzentrum Straßlach
Offene Kinder- & Jugendarbeit

Fragen und Antworten für Eltern & Jugendliche


Wie alt muss mein Kind mindestens sein, um das JuZe Straßlach besuchen zu dürfen?

Das JuZe ist ab der 4. Klasse für alle Kinder und Jugendlichen aus Straßlach und Umgebung geöffnet.


Wie lange darf mein Kind im JuZe bleiben?

Das entscheiden am Ende die Eltern, bis 20 Uhr sind alle Kinder und Jugendlichen Willkommen.

 

Ist das JuZe vergleichbar mit einem Hort oder einer anderen Betreuungseinrichtung?

Nein, die Kinder und Jugendlichen kommen und gehen selbstständig. Wir haben also keine Aufsichtspflicht.


Wie ist die rechtliche Situation zwecks Heimweg?

Weisen Sie bitte Ihr Kind an, nach dem JuZe Besuch auf direktem Weg nach Hause zu kommen. Das JuZe trägt keine Verantwortung dafür, wie Besucher_innen zum JuZe und von dort wieder nach Hause kommen, dies fällt in den Verantwortungsbereich der Personensorgeberechtigten. Im Zweifel bei uns anrufen.


Wie kann ich mein Kind zu speziellen Veranstaltungen anmelden?

Anmeldungen werden frühzeitig im JuZe ausgelegt. Sie können Anmeldungen auch hier downloaden und uns per Email an juz-strasslach@kjr-ml.de zukommen lassen. Kleinere Teilnahmebeträge werden meist erst zur eigentlichen Veranstaltung erwartet.


Bei weitern Fragen können Sie uns gerne anrufen oder vorbeikommen.